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Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Lehrers mit rechtsextremen Tattoos für rechtsunwirksam erklärt.
Im zugrunde liegenden Rechtstreit hatte das Land Brandenburg das Arbeitsverhältnis gekündigt, nachdem bekannt geworden war, dass der Lehrer Tattoos mit dem Schriftzug "Meine Ehre heißt Treue" sowie den Symbolen "Wolfsangel" und "Schwarze Sonne" trägt. Das Land stützte die
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte eine fehlende Eignung des Klägers als
Dass der Kläger seine Tattoos öffentlich gezeigt hatte, war dem
Das Landesarbeitsgericht wies die Klage ab, soweit der Kläger seine tatsächliche Beschäftigung durchsetzen wollte. Dieser Beschäftigungsanspruch bestehe nicht, weil das Arbeitsverhältnis ein weiteres Mal gekündigt worden ist; der diesbezügliche Kündigungsschutzprozess ist noch nicht abgeschlossen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.12.2019
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online (pm/kg)
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