wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Arbeitsgericht Mannheim, Urteil vom 19.05.2015
7 Ca 254/14 -

Fristlose Kündigung eines rechtsradikalen Erziehers ist wirksam

Weiterer Einsatz des Erziehers in der Kinderbetreuung nicht zumutbar

Das Arbeitsgericht Mannheim hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines rechtsradikalen Horterziehers wirksam ist. Nach Auffassung des Gerichts ist es der Stadt Mannheim Aufgrund der fehlenden Eignung für die Tätigkeit nicht zumutbar, den Horterzieher auch nur einen Tag länger in der Kinderbetreuung einzusetzen.

Im öffentlichen Dienst kann sich ein Eignungsmangel für die geschuldete Tätigkeit aus begründeten Zweifeln an der Verfassungstreue ergeben, wenn durch den Loyalitätsverstoß eine konkrete Störung des Arbeitsverhältnisses eingetreten ist. Im vorliegenden Fall ging das Arbeitsgericht Mannheim aufgrund der konkreten Tätigkeit des Klägers von einer gesteigerten Treuepflicht aus. Dem Kläger sind bei seiner Tätigkeit als Erzieher in einer staatlichen Einrichtung zahlreiche Kinder im Alter zwischen 6 und 14 Jahren zur Betreuung anvertraut. Der Bereich der Kindererziehung und Betreuung ist aus Sicht der Richter ein besonders sensibler Bereich, in dem erhöhte Maßstäbe anzulegen sind.

Weltanschauung des Erziehers ist von rechtsradikalem Gedankengut geprägt

Nach Überzeugung des Gerichts ist die Weltanschauung des Klägers von rechtsradikalem Gedankengut geprägt. Hinzu komme eine dokumentierte Gewaltbereitschaft, weshalb die Stadt Mannheim begründete Zweifel an seiner Verfassungstreue haben musste. Die Kammer sieht in einer Gesamtschau ein rechtsextremistisches Weltbild des Klägers mit Bezug zum Arbeitsverhältnis als erwiesen an. Hierzu führten unter anderem der Facebook-Auftritt des Klägers mit der Nachstellung einer gewalttätigen Szene unter Verwendung von Kinderspielzeug aus dem Hort, sowie das Tragen von Kleidung der Marke "Thor Steinar" und der im Spind gefundenen Baseballschläger aus der Hooliganszene. Hinzu kommt unter anderem auch die Teilnahme an NPD-Veranstaltungen, wobei das Gericht darauf hinwies, dass auch eine zugelassene Partei wie die NPD verfassungsfeindliche Ziele verfolgen könne, wovon bei der NPD nach Überzeugung der Kammer auszugehen sei. Nach der Beweisaufnahme stehe außerdem eine schwerwiegende rechtsextremistische Äußerung des Klägers gegenüber einer Arbeitskollegin im Dezember 2013 für das Gericht fest ("Wenn es mein Sohn wäre, dann würde er Springerstiefel tragen und eine rote Binde am Arm"). Unter Berücksichtigung der Einschätzung des Erziehers als zu Gewalt neigendem Hooligan hat die Kammer im Ergebnis die Eignung des Klägers für den Beruf des Kindererziehers als nicht gegeben angesehen.

Daher durfte die Stadt Mannheim das Arbeitsverhältnis fristlos beenden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.05.2015
Quelle: Arbeitsgericht Mannheim/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/ArbG-Mannheim_7-Ca-25414_Fristlose-Kuendigung-eines-rechtsradikalen-Erziehers-ist-wirksam~N21064

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 21064 Dokument-Nr. 21064

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.