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Ist das Arbeitsverhältnis beendet, besteht ein Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte. Dieser Anspruch kann auf Art. 17 Abs. 1 a) DSGVO gestützt werden. Denn auch eine papierene Personalakte stellt ein Dateisystem im Sinne von Art. 4 Nr. 6 DSGVO dar. Dies hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Ende eines Ausbildungsverhältnisses in einem Fitnessstudio im Südwesten Baden-Württembergs im März 2020 verlangte der Auszubildende unter anderem die
Das Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen wies die Klage ab. Der Anspruch auf
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe ein Anspruch auf
Der Anwendungsbereich der
Zudem ergebe sich die Löschungspflicht nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts auch aus § 26 Abs. 7 BDSG. Diese Vorschrift setze die Verarbeitung der Beschäftigtendaten in einem Dateisystem gerade nicht voraus.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.06.2024
Quelle: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 34102
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