kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Beleidigt ein Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten in der Chronik eines Facebook-Nutzers mittels Emoticons grob, so kann dies seine fristlose Kündigung rechtfertigen. Jedoch kann aufgrund der Einzelfallumstände eine Abmahnung ausreichend sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein bei einem Maschinenbauunternehmen beschäftigter Montagearbeiter beleidigte im Juli 2015 zwei seiner Vorgesetzen im Rahmen einer Diskussion auf der
Das Arbeitsgericht Pforzheim gab der Kündigungsschutzklage statt. Die
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts und wies daher die Berufung der Arbeitgeberin zurück. Zwar habe der Montagearbeiter zwei seiner Vorgesetzten mittels der
Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts sei zu Gunsten des Montagearbeiters zu berücksichtigen gewesen, dass ihm die Tragweite und Reichweite seiner Beleidigungen nicht bewusst gewesen sei. Die vom Montagearbeiter verwendeten Bezeichnungen haben Außenstehende nicht notwendigerweise als Beleidigungen ansehen müssen. Zudem sei seine 16-jährige beanstandungsfreie Tätigkeit zu berücksichtigen gewesen. Der Montagearbeiter sei ein überdurchschnittlich guter Mitarbeiter gewesen. Nicht außer Betracht habe ferner bleiben dürfen, dass der mit einem Grad der Behinderung von 20 versehene Montagearbeiter im Wechsel mit seiner Ehefrau in Teilzeit sein einjähriges Kind sowie seine demenzkranke Großmutter gepflegt habe. Diese Betreuung sei im Falle eines Arbeitsplatzverlustes in Gefahr gewesen. Schließlich habe zu Gunsten des Montagearbeiters gesprochen, dass er in keinem ständigen Kontakt mit den Vorgesetzten gestanden habe. Aufgrund dieser Umstände sei eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.11.2016
Quelle: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LAG-Baden-Wuerttemberg_4-Sa-516_Grobe-Beleidigung-eines-Vorgesetzten-in-Chronik-eines-Facebook-Nutzers-mittels-Emoticons-kann-fristlose-Kuendigung-rechtfertigen~N23414
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 23414
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.