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Arbeitsleistungen, die in einem Bereitschaftsdienst erbracht werden, sind mit demselben Mindestentgeltsatz zu vergüten wie Arbeitsleistungen während der Vollarbeitszeit. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.
In dem zugrunde liegenden Fall war die Klägerin bei einem privaten
Das Landesarbeitsgericht hat der Klage weitgehend entsprochen. Lediglich soweit die Klägerin auch für Pausenzeiten Vergütung begehrte, wurde die Klage teilweise abgewiesen. Das LAG erkannte, dass die Regelung über das Mindestentgelt in der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.11.2012
Quelle: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg/ra-online
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