wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.03.2012
2 A 11355/11.OVG und 2 A 11356/11.OVG -

Bereitschaftsdienst der Feuerwehr gilt auch während Arbeitspausen

Arbeitszeitvorschriften findet auf Berufsfeuerwehren keine Anwendung

Feuerwehrleute müssen sich auch während ihrer Ruhepausen in der Feuerwache für Noteinsätze bereithalten. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.

Der Dienstplan der Mainzer Berufsfeuerwehr sieht von Montag bis Donnerstag jeweils zwei Schichten von 7:00 bis 17.00 Uhr und von 17:00 bis 7.00 Uhr sowie freitags bis sonntags jeweils 24-Stunden-Schichten vor. Während der drei festgelegten Pausen sind die Feuerwehrbeamten zwar von der Arbeit befreit; sie dürfen jedoch die Feuerwache nicht verlassen, damit sie auch in dieser Zeit jederzeit für Noteinsätze zur Verfügung stehen.

Feuerwehrmänner wollen während der Arbeitspausen vom Bereitschaftsdienst freigestellt werden

Gegen diese Arbeitszeitregelung klagten die zwei Feuerwehrmänner des zugrunde liegenden Falls mit dem Ziel, während der Arbeitspausen vom Bereitschaftsdienst freigestellt zu werden.

Mit Pausengestaltung verbundene Belastung wird durch Verdoppelung der gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten und Nachholung im Falle der Unterbrechung ausgeglichen

Vor dem Verwaltungsgericht hatten sie zunächst Erfolg. Auf die Berufung der Stadt Mainz wies das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz die Klagen jedoch ab. Zwar bestimmten sowohl das rheinland-pfälzische Landesrecht als auch europäische Arbeitszeitregelungen, dass die Arbeit spätestens nach sechs Stunden durch eine Pause zu unterbrechen sei. In dieser Zeit müsse der Beamte weder Dienst leisten noch sich dafür bereithalten. Jedoch fänden die Arbeitszeitvorschriften auf Berufsfeuerwehren keine Anwendung. Denn dort sei es u.a. wegen der unterschiedlichen Spezialisierung der meisten Beamten objektiv unmöglich, in Pausen ohne Bereitschaftsdienst die erforderliche Vertretung und damit die Einsatzbereitschaft sicherzustellen. Die mit dieser Pausengestaltung verbundene Belastung der Beamten werde durch eine Verdoppelung der gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten und deren Nachholung im Falle der Unterbrechung ausgeglichen. Im Übrigen werde jeder Feuerwehrbeamte durchschnittlich nur einmal in drei Wochen in einer Pause zu einem Noteinsatz herangezogen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.04.2012
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Rheinland-Pfalz_2-A-1135511OVG-und-2-A-1135611OVG_Bereitschaftsdienst-der-Feuerwehr-gilt-auch-waehrend-Arbeitspausen~N13298

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 13298 Dokument-Nr. 13298

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.