wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 14.06.2013
5 W 119/13 -

Angabe zur OLG-Zulassung eines Anwalts im Impressum der Homepage keine irreführende Werbung

Fehlen einer hervorgehobenen Werbeaussage

Gibt ein Anwalt auf seiner Homepage an, dass er über eine Oberlandesgerichts-Zulassung verfügt, so liegt darin keine irreführende Werbung, wenn der Hinweis nicht hervorgehoben ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob der im Impressum der Homepage eines Anwalts befindliche Hinweis "zugelassen an allen deutschen Landgerichten und Oberlandesgerichten - sowie am Kammergericht Berlin" wettbewerbsrechtlich zulässig ist oder nicht. Nachdem das Landgericht Berlin die Angabe für zulässig erachtete, musste sich das Kammergericht mit dem Fall beschäftigen.

Irreführende Werbung lag nicht vor

Das Kammergericht hielt die Angabe zur Zulassung des Anwalts im Impressum seiner Homepage für zulässig im Sinne des Wettbewerbsrechts. Der Hinweis sei wahr gewesen und habe keine irreführende Werbung mit einer Selbstverständlichkeit dargestellt. Die Doppelung für das Kammergericht sei nicht unrichtig, da nicht jedem geläufig sei, dass dies die Bezeichnung für das Oberlandesgericht in Berlin ist.

Kein Vorliegen einer hervorgehobenen Werbeaussage

Zwar habe eine Selbstverständlichkeit vorgelegen, so das Kammergericht weiter, da es eine Zulassungsbeschränkung nicht mehr gebe und alle Rechtsanwälte in Deutschland an besagten Gerichten gleichermaßen auftreten dürften. Auch fehle es an einer in ihrer Textgestaltung in besonderem Maße hervorgehobenen Werbeaussage. Vielmehr sei das Gegenteil der Fall gewesen. So sei die Schrift eher klein gewesen. Zudem habe sich der Hinweis nicht an einer prominenten Stelle befunden, sondern am unteren Rand der Homepage unter der Rubrik "Impressum".

Sonach liege hier im Streitfall keine unzulässige, irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten vor (im Ergebnis ebenso: OLG Saarbrücken GRUR-RR 2008, 176; anders bei solcher Werbung im Briefkopf OLG Köln, Urteil v. 22.06.2012 - 6 U 4/12 = WRP 2012, 1454; wohl strenger als hier: OLG Bremen, Urteil v. 20.02.2013 - 2 U 5/13).

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.12.2013
Quelle: Kammergericht, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Berlin, Beschluss vom 06.05.2013
    [Aktenzeichen: 103 O 65/13]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2013, 1308Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2013, Seite: 1308

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/KG-Berlin_5-W-11913_Angabe-zur-OLG-Zulassung-eines-Anwalts-im-Impressum-der-Homepage-keine-irrefuehrende-Werbung~N17281

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 17281 Dokument-Nr. 17281

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.