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Gibt ein Anwalt auf seiner Homepage an, dass er über eine Oberlandesgerichts-Zulassung verfügt, so liegt darin keine irreführende Werbung, wenn der Hinweis nicht hervorgehoben ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob der im
Das Kammergericht hielt die Angabe zur
Zwar habe eine
Sonach liege hier im Streitfall keine unzulässige,
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.12.2013
Quelle: Kammergericht, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 17281
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