wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 22.06.2012
6 U 4/12 -

Hinweis auf OLG-Zulassung eines Rechtsanwaltes unzulässig

Irreführende Werbung liegt vor

Verwendet ein Rechtsanwalt in seinem Briefkopf den Zusatz "Rechtsanwalt auch zugelassen am OLG", so ist dies wettbewerbswidrig und begründet ein Unterlassungs­anspruch. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln hervor.

In dem zugrunde liegende Fall verwendete der Beklagte in seinem Briefpapier oben rechts unter der Angabe seines Namens den Zusatz "Rechtsanwalt auch zugel. am OLG Frankfurt". Die Klägerin - eine Partnergesellschaft aus Rechtsanwälten - sah dies als wettbewerbswidrig an und begehrte Unterlassung. Das Landgericht Köln wies den Antrag jedoch ab. Dagegen wendete sich die Klägerin mit der Berufung.

Verstoß gegen das Irreführungsverbot

Das Oberlandesgericht Köln gab der Klägerin recht. Die Beklagte sei verpflichtet, die beanstandete Angabe zu unterlassen.

Mit dem Zusatz auf dem Briefkopf habe der Beklagte Werbung betrieben. Diese Werbung sei irreführend, weil es sich um eine Selbstverständlichkeit handele. Durch die Angabe werde es als etwas Besonderes herausgestellt, dass der Beklagte nicht nur bei Amts- und Landgerichten, sondern auch bei dem Oberlandesgericht Frankfurt auftreten dürfe. Dies ist jedoch, so das Oberlandesgericht weiter, seit dem Tag des Inkrafttretens des "Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft" eine Selbstverständlichkeit.

Unberechtigtes Hervorheben einer Qualifikation

Das Oberlandesgericht führte weiter aus, dass zwar die Angabe unter der früheren Rechtslage zutreffend war. Der Beklagte hätte aber den Zusatz mit der gewandelten Rechtslage in Einklang bringen müssen. Denn es bestehe die Gefahr, dass der Rechtssuchende dem Zusatz aus dem Briefkopf entnehme, der Beklagte verfüge über eine bessere Qualifizierung als andere Anwälte. Diesbezüglich sei es auch unbeachtlich, dass das Briefpapier nur für die eigenen Mandanten des Beklagten genutzt werde. Denn die irreführende Angabe könne sich auch bei dem Prozessgegner des jeweiligen Mandanten auswirken. Dieser könnte nämlich für weitere gerichtliche Auseinandersetzungen die Wahl des Beklagten als Prozessvertreter in Betracht ziehen.

Schließlich stünde dem Unterlassungsanspruch auch nicht entgegen, dass andere Rechtsanwälte ebenfalls den Zusatz führen und somit gegen das Irreführungsverbot verstoßen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.10.2012
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Köln, Urteil vom 08.12.2011
    [Aktenzeichen: 31 O 377/11]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • BRAK-Mitt 2012, 239Zeitschrift: BRAK-Mitteilungen (BRAK-Mitt), Jahrgang: 2012, Seite: 239
  • NJW-RR 2012, 1528Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2012, Seite: 1528
  • NJW-Spezial 2012, 575Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2012, Seite: 575
  • WRP 2012, 1454Zeitschrift: Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP), Jahrgang: 2012, Seite: 1454

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Koeln_6-U-412_Hinweis-auf-OLG-Zulassung-eines-Rechtsanwaltes-unzulaessig.news14484.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 14484 Dokument-Nr. 14484

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.