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Das Honorar eines Autors für die Lesung aus seinem Werk unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %, wenn die Lesung einer Theatervorführung vergleichbar ist. Dies entschied das Finanzgericht Köln.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist
Dem folgte das Finanzgericht Köln nicht und gewährte die Steuerermäßigung. Die Klägerin lese nicht nur, sondern transportiere mit Hilfe ihrer Stimme, Sprache, Körperhaltung und Bewegung die Emotionen und Gedanken des Textes zum Zuhörer. Sie bediene sich hierbei des Stilmittels der Rezitation, was als Kleinkunst zu beurteilen sei und als solche eine der Theatervorführung vergleichbare Darbietung darstelle.
Gesetzliche Grundlage der Entscheidung ist § 12 Abs. 2 Nr. 7 a UStG. Hiernach unterliegt der Umsatz aus Eintrittsberechtigungen für
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.10.2012
Quelle: Finanzgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 14373
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