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Der Bundesfinanzhof musste zu der bisher häufig streitigen umsatzsteuerlichen Abgrenzung von Essenlieferungen (Steuersatz 7 %) und Restaurationsleistungen (Steuersatz 19 %) Stellung nehmen. Künftig ist dabei hinsichtlich der Frage, ob ein ermäßigter Steuersatz oder ein Regelsteuersatz vorliegt, ob so genannte "einfach zubereitete Speisen" im Stehen oder im Sitzen verzehrt werden.
Die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs beruhen auf einem neuen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union, das aufgrund von Vorlagen des Bundesfinanzhofs ergangen ist.
Nach dem Urteil liegt eine dem ermäßigten Steuersatz unterliegende
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Diese neuen Abgrenzungskriterien tragen wesentlich zur Vereinfachung der steuerrechtlichen Beurteilung bei und beenden die in der Vergangenheit häufig aufgeworfenen Zweifelsfragen hinsichtlich der Bedeutung und Größe von Verzehrtheken.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.08.2011
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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Dokument-Nr. 12175
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