kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Geldleistungen, die Asylbewerbern gewährt werden, muss diese in die Lage versetzen, gegebenenfalls auf dem privaten Wohnungsmarkt eine Unterkunft zu finden. Die finanzielle Unterstützung kann von Einrichtungen des Sozialhilfesystems geleistet werden, sofern diese die unionsrechtlichen Mindestnormen im Bereich der materiellen Aufnahmebedingungen beachten. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 11. Oktober 2010 stellte die Familie Saciri einen Asylantrag in Belgien. Am selben Tag teilte ihr die Föderalagentur für die Aufnahme von Asylbewerbern (Fedasil) mit, dass sie ihr keine Aufnahmestruktur anbieten könne, und verwies sie an das Öffentliche Sozialhilfezentrum Diest (ÖSHZ) weiter. Nachdem die Familie Saciri keine Unterkunft hatte bekommen können, wandte sie sich an den privaten
Die belgische Justiz verurteilte die Fedasil daraufhin, der Familie Saciri Aufnahme zu gewähren (was am 21. Januar 2011 geschah) und ihr einen Betrag von knapp 3.000 Euro für die drei Monate zu zahlen, in denen sie nicht von der Fedasil hatte untergebracht werden können. Eine Richtlinie der Union* bestimmt nämlich, dass die Unterbringung (nebst anderen materiellen Aufnahmebedingungen), wenn sie nicht als Sachleistung gewährt wird, in Form von Geldleistungen oder Gutscheinen gewährt werden muss. Hinsichtlich des Zeitraums, in dem die Familie weder eine Unterkunft als Sachleistung noch eine Geldleistung erhielt, die ihre Miete deckte (Oktober 2010 bis Januar 2011), legten die Fedasil und die Familie Saciri beim Arbeidshof te Brussel (Brüssel) Rechtsmittel ein.
Das Gericht legt daraufhin dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen vor. In erster Linie möchte das vorlegende Gericht wissen, ob ein Mitgliedstaat, der die materiellen Aufnahmebedingungen in Form von Geldleistungen (und nicht als Sachleistungen) gewährt, verpflichtet ist, sie ab Stellung des Asylantrags zu gewähren, und ob er dafür sorgen muss, dass die Leistungen hoch genug sind, damit die
Hierzu weist der Gerichtshof darauf hin, dass der Zeitraum, in dem die materiellen Aufnahmebedingungen gewährt werden müssen, mit der Stellung des Asylantrags beginnt, wie aus dem Wortlaut, der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Richtlinie hervorgeht.
Außerdem entnimmt der Gerichtshof der Richtlinie, dass die finanzielle Unterstützung für ein menschenwürdiges Leben ausreichen muss, bei dem die Gesundheit und der Lebensunterhalt der
Das vorlegende Gericht fragt ferner, ob die Mitgliedstaaten
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.02.2014
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/EuGH_C-7913_Asylbewerbern-gewaehrte-Geldleistungen-muessen-fuer-Wohnungsmiete-auf-dem-privaten-Wohnungsmarkt-ausreichen~N17767
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 17767
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.