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Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte homosexueller Partner gestärkt. Das jeweilige nationale Gericht hat zu prüfen, ob sich der überlebende Lebenspartner in einer Situation befindet, die mit der eines Ehegatten, der die betreffende Hinterbliebenenversorgung erhält, vergleichbar ist.
Im Jahr 2001 begründete Herr Maruko nach dem einschlägigen deutschen Gesetz eine
Das Bayerische Verwaltungsgericht München, das über die von Herrn Maruko erhobene Klage zu entscheiden hat, hat den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften angerufen, um in Erfahrung zu bringen, ob die Weigerung, einem Lebenspartner
Da sich die Richtlinie jedoch nicht auf die Sozialversicherungs- und Sozialschutzsysteme erstreckt, deren Leistungen nicht einem Arbeitsentgelt im Sinne des Gemeinschaftsrechts gleichgestellt werden, muss der Gerichtshof zunächst prüfen, ob die streitige
Darüber hinaus betrifft das Ruhegeld, auf dessen Grundlage die
Demzufolge hat der Gerichtshof entschieden, dass die Weigerung, Lebenspartnern die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.04.2008
Quelle: ra-online, EuGH
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Dokument-Nr. 5832
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