wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 22.06.2005
14 A 44.02 -

Ärztekammer muss Lebenspartnerschaften gleichstellen - Lebenspartner haben selben Anspruch auf Rente wie Eheleute

Das Verwaltungsgericht Berlin hat der Klage eines Arztes gegen das Versorgungswerk der Berliner Ärztekammer auf Rentenleistungen für seinen Lebenspartner im Falle seines Todes stattgegeben.

Der 45 Jahre alte Kläger ist Arzt und seit 1990 (Pflicht-) Mitglied der Berliner Ärztekammer. Von 1994 bis 2000 begehrte er beim Versorgungswerk der Berliner Ärztekammer und bei den Verwaltungsgerichten erfolglos die Zusage,im Falle seines Todes eine Rente an seinen Lebensgefährten in der für Ehegatten vorgesehenen Höhe zu gewähren. Im August 2001 schloss er mit seinem Lebensgefährten eine eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem kurz zuvor in Kraft getretenen Lebenspartnerschaftsgesetz. Daraufhin wandte er sich mit seinem Begehren erneut an das Versorgungswerk. Dieses lehnte den Antrag wiederum ab und teilte mit, die erforderliche 2/3-Mehrheit in der Delegiertenversammlung der Ärztekammer zeichne sich nicht ab. Die hiergegen gerichtete Klage war erfolgreich.

Nach Auffassung der 14. Kammer des Verwaltungsgerichts enthalten die Vorschriften des Versorgungswerkes eine Regelungslücke betreffend eingetragene Lebenspartner von Beitragszahlern. Diese Lücke sei mit Verfassungsrecht - dem Gebot der Gleichbehandlung auch in Bezug auf die sexuelle Identität - nicht vereinbar und mittels Analogie zu schließen. Der Bundesgesetzgeber habe spätestens seit Anfang 2005 die eingetragene Lebenspartnerschaft in allen nennenswerten Bereichen des Familienrechts sowie der Beamtenversorgung und der gesetzlichen Rentenversicherung gleichgestellt. Ein sachlicher Grund, für die ärztliche Versorgung hiervon abzuweichen, bestehe nicht. So habe das Versorgungswerk bislang selbst angekündigt, eine Gleichstellung vorzunehmen, wenn diese auf Bundesebene im Bereich der gesetzlichen Pflichtversicherung erfolge. Schließlich sei eine gegenseitige Unterhaltspflicht, mit der bislang eine Beschränkung der Hinterbliebenenversorgung auf Eheleute gerechtfertigt worden sei, mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingeführt worden.

Gegen die Entscheidung ist die von der Kammer wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassene Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin, ab 1. Juli 2005: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, zulässig.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.06.2005
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 31/05 des VG Berlin vom 27.06.2005

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Berlin_14-A-4402_Aerztekammer-muss-Lebenspartnerschaften-gleichstellen-Lebenspartner-haben-selben-Anspruch-auf-Rente-wie-Eheleute.news634.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 634 Dokument-Nr. 634

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.