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Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24.02.2012
L 8 SO 9/12 B ER -

Per E-Mail eingelegte Berufung ist formunwirksam

E-Mails und PDF-Dateien genügen gesetzlicher Schriftform nicht

Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass eine bei Gericht per E-Mail eingelegte Berufung mit einer Beschwerdeschrift als PDF-Anhang der Mail nicht der gesetzlichen Schriftform genügt und daher formunwirksam ist.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Sozialgericht einen per E-Mail eingegangen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz als formunwirksam abgewiesen. Dagegen wandte sich die Antragstellerin – wieder per E-Mail. Als Attachment der Mail fügte die Antragstellerin die unterschriebene Beschwerdeschrift als PDF-Datei bei.

Beschwerdeschrift vom Gericht als formunwirksam verworfen

Das Bayerische Landessozialgericht hat die Beschwerdeschrift als formunwirksam verworfen. Die E-Mail genüge der gesetzlichen Schriftform nicht. Das gleiche gelte für die – vom Gericht ausgedruckte und damit in Schriftform vorliegende – PDF-Datei. Denn der Ausdruck hänge von einem Zutun des Empfängers ab, von dessen Zutun die Einhaltung von Formvorschriften aber nicht abhängen dürfe. Schließlich sei wegen der spezifischen verwendeten E-Mail-Adresse der Antragstellerin nicht sicher, dass die Beschwerdeschrift auch wirklich von dieser stamme.

Einhaltung von Formvorschriften darf nicht vom Verhalten des Gerichts abhängen

Das Bayerische Landessozialgericht hat betont, dass im Interesse der Rechtssicherheit die Einhaltung von Formvorschriften nicht von dem Verhalten des Gerichts abhängen dürfe (hier: Ausdruck der PDF-Datei).

Mit diesem Urteil ist klargestellt, dass derzeit Klage und Berufung rechtssicher nicht per E-Mail eingelegt werden können. Für Rechtsmittel in der Sozialgerichtsbarkeit ist heute nur am Bundessozialgericht ein „elektronischer Briefkasten“ eingerichtet, für den die spezielle Übertragungssoftware „EGVP“ erforderlich ist.

Hinweis des Gerichts: Die Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs auch an den Bayerischen Sozialgerichten hat mittlerweile die Test-Phase erreicht. Bis diese aber abgeschlossen und der Elektronische Rechtsverkehr vollständig eingerichtet ist, bleibt der rechtssichere Zugang zu den Sozial- und Landessozialgerichten Brief und Fax vorbehalten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.03.2012
Quelle: Bayerisches Landessozialgericht/ra-online

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