wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 15.05.2014
Vf. 8-VII-12 -

Bayerischer Verfassungs­gerichtshof zum Rundfunkbeitrag: Rundfunk-"beitrag" ist keine "Steuer" und die Bundesländer sind gesetzgebungsbefugt

Bundesländer haben Regelungskompetenz für Rundfunkbeitrag

Ein Passauer Jurist ist mit seiner Popularklage gegen den neuen Rundfunkbeitrag vor dem Bayerischen Verfassungs­gerichtshof gescheitert. Der Verfassungs­gerichtshof hat keine grundrechtlichen und kompetenzrechtlichen Bedenken hinsichtlich des neuen Rundfunkbeitrags und sieht ihn insgesamt als verfassungsgemäß an.

Geklagt hatte der Passauer Jurist Ermano Geuer. Er ist der Ansicht, dass der neue Rundfunkbeitrag im Kern eine Steuer sei und gar kein Beitrag. Ein Beitrag sei an eine Gegenleistung geknüpft, eine Steuer aber nicht. Den Rundfunkbeitrag müsse aber jeder zahlen, egal ob er die Leistung in Anspruch nehme oder nicht.

Bundesländer haben keine Gesetzgebungskompetenz für eine Rundfunksteuer

Die Bundesländer hätten zum Erlass einer Steuer aber keine Kompetenz. Eine Rundfunksteuer lasse sich weder aus Artikel 105 Absatz 2a GG noch aus den Ertragskompetenzen des Artikel 106 GG herleiten. Damit würde den Ländern die Gesetzgebungskompetenz fehlen.

Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz

Geuer sieht auch Verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 118 der Bayerischen Verfassung. Das Gesetz über den Rundfunkbeitrag widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz, wonach Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln sei. Den Rundfunkbeitrag müsse aber jeder Haushalt zahlen - egal ob es einen Fernseher im Haushalt gebe oder nicht.

Bislang hätten zum Beispiel Studenten, die nur einen Internetanschluss aber keinen Fernseher hatten, nur eine reduzierte Gebühr zahlen müssen. Jetzt müssten alle für ein Fernseh- und Radio Voll-Abo aufkommen. Dadurch werde Ungleiches gleich behandelt - ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Verstoß gegen Datenschutz

Ferner gebe es datenschutzrechtliche Probleme. Die Meldeämter in Deutschland würden dem Beitragsservice automatisiert Meldedaten mitteilen, sagte der Jurist dem Focus. Dabei würden Familienname, Vorname, sämtliche früheren Namen, Doktorgrad, Familienstand, Tag der Geburt, die gegenwärtige und letzte Anschrift von Haupt- und Nebenwohnung einschließlich aller vorhandenen Informationen zur Lage der Wohnung und den Tag des Einzugs weitergegeben. Der Beitragsservice hätte somit zentral gesammelt, bundesweite Daten.

Bayerischer Verfassungsgerichtshof weist Klage ab

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof gab der Klage von Geuer nicht statt und urteilte, dass der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß sei. Lesen Sie hier die ausführlichen Entscheidungsgründe des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.05.2014
Quelle: ra-online (pt)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Bayerischer-VerfGH_Vf-8-VII-12_Bayerischer-Verfassungsgerichtshof-zum-Rundfunkbeitrag-Rundfunk-beitrag-ist-keine-Steuer-und-die-Bundeslaender-sind-gesetzgebungsbefugt.news15018.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 15018 Dokument-Nr. 15018

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.