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Die Drogeriemarktkette Rossmann ist mit ihrer Klage gegen den Rundfunkbeitrag unterlegen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hält die Erhebung des Rundfunkbeitrags für verfassungsgemäß. Er verletze kein Grundrecht und sei auch keine Steuer.
Lesetipp - refrago:
Zum 1. Januar 2013 wurde die Rundfunkgebühr abgeschafft. Seitdem gilt der neue
Die Rossmann GmbH betreibt - laut eigener Pressemitteilung vom 7.1.2013 - in Deutschland 1.754 Märkte und beschäftigt ca. 26.000 Mitarbeiter. Der neue
Wegen der Höhe der Mehrbelastungen auf jetzt ca. 200.000 Euro liege nach Ansicht von Rossmann auch ein Verstoß gegen das Übermaßverbot vor. Dass die Rossmann GmbH derart hohe Rundfunkabgaben entrichten müsse, ohne aus dem staatlichen Angebot nennenswerten Nutzen zu ziehen, "sprenge jede vernünftige Dimension", hieß es in der Klageschrift.
Die Popularklage der Rossmann GmbH richtete sich gegen den Beschluss des Bayerischen Landtags über das neue Rundfunkgesetz. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof gab der Klage von Rossmann aber nicht statt. Lesen Sie hier die ausführlichen Entscheidungsgründe des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.
Rossmann kündigte bereits an, womöglich bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.05.2014
Quelle: ra-online, rossmann.de, faz.de (pt)
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Dokument-Nr. 15014
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