wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23.01.2013
1 BvR 2603/12 -

Verfassungs­beschwerde gegen Rundfunkbeitrag gescheitert: BVerfG nimmt 2. Verfassungs­beschwerde des VDGN gegen Rundfunkbeitrag nicht zur Entscheidung an

VDGN rügte Verstoß gegen Gleichheits­grundsatz

Gegen den neuen Rundfunkbeitrag, der seit dem 1. Januar 2013 erhoben wird, hatte der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) zusammen mit weiteren Beschwerdeführern eine zweite Verfassungs­beschwerde eingereicht. Sie richtete sich dagegen, dass der Rundfunkbeitrag für zahlreiche Menschen zu einer Doppelbelastung führt. Denn der Beitrag wird nicht in Abhängigkeit des Vorhandenseins von Empfangsgeräten oder der Personenzahl in einem Haushalt erhoben, sondern pro Wohnung eingezogen.

Betroffen von der Doppelbelastung seien insbesondere die Inhaber von Wochenendhäusern (Datschen), für die nach den Buchstaben des 15. Rundfunkstaatsvertrages und seiner Begleitdokumente ein eigenständiger Rundfunkbeitrag gezahlt werden müsse, argumentierte der VDGN. So müsse ein Single, der neben seiner Hauptwohnung eine Datsche besitzt, einen Jahresbeitrag von 431,52 Euro zahlen. Eine sechsköpfige Wohngemeinschaft hingegen werde nur mit 215,76 Euro belastet. Der VDGN sieht hier den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes massiv verletzt.

Das Bundesverfassungsgericht wies am 23. Januar 2013 die Verfassungsbeschwerde des VDGN als unzulässig ab. Insoweit setzte sich das Bundesverfassungsgericht nicht inhaltlich mit der Argumentation des VDGN auseinander. Das Bundesverfassungsgericht begründete die Ablehnung folgendermaßen:

"Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie mangels einer den Anforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG entsprechenden Begründung unzulässig ist."

Eine erste, vom Verfassungsgericht zur Prüfung angenommene Verfassungsbeschwerde des Verbandes hatte sich vor allem gegen die Verletzung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung durch die umfassende Datenerhebung für den neuen Rundfunkbeitrag gerichtet (1 BvR 1700/12).

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.02.2013
Quelle: ra-online, VDGN (pm/pt)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BVerfG_1-BvR-260312_Verfassungsbeschwerde-gegen-Rundfunkbeitrag-gescheitert-BVerfG-nimmt-2-Verfassungsbeschwerde-des-VDGN-gegen-Rundfunkbeitrag-nicht-zur-Entscheidung-an.news15026.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 15026 Dokument-Nr. 15026

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.