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Ein Freiberufler muss keine doppelten Rundfunkgebühren zahlen, wenn er einen internetfähigen Computer gewerblich nutzt und auf demselben Grundstück bereits ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, ein freiberuflicher Computerfachmann, wurde für seinen gewerblich genutzten, internetfähigen
Mit seiner Klage wandte sich der Kläger gegen die doppelte Zahlungspflicht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem Urteil die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt, dass der Kläger für den beruflich genutzten
In den Urteilsgründen führt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof aus, dass zwar der internetfähige
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.05.2011
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
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Dokument-Nr. 11682
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