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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in Übereinstimmung mit einem Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg entschieden, dass das Spiel "Paintball" nicht gegen die Menschenwürde verstößt. Die Stadt Lindau wurde daher verpflichtet die Baugenehmigung zur Nutzung einer Gewerbehalle zum Paintball-Spiel unter bestimmten Auflagen zu erteilen.
Im zugrunde liegenden Streitfall lehnte die Stadt Lindau im Jahr 2007 einen Bauantrag ab, soweit er die Nutzung einer Gewerbehalle zum Paintball-Spiel beinhaltete. Sie begründete dies damit, dass ein Spiel, das als wesentliches Spielmittel beinhalte, in realitätsnaher Weise auf Menschen zu schießen und damit Tötungshandlungen zu simulieren, dem durch den Schutz der
Beim Paintball-Spiel treten zwei Mannschaften gegeneinander an, die mit so genannten Farbmarkierern (Druckgaswaffen, die Gelatine-Farbkugeln verschießen) und einer Schutzkleidung ausgerüstet sind. Ziel des Spiels bei den Paintball-Varianten "central flag" bzw. "capture the flag" ist die Eroberung einer neutralen bzw. der gegnerischen Flagge. Zum Erreichen dieses Ziels werden die gegnerischen Spieler mit Hilfe der Farbmarkierer gekennzeichnet, d. h. es wird mit Farbkugeln auf den Körper des gegnerischen Spielers geschossen. Zum Paintball-Spiel eingesetzte Farbmarkierer können "echten" Handfeuerwaffen ähneln.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigt in seinem Urteil die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 16. September 2009. Das Verwaltungsgericht hatte die Stadt verpflichtet, die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.01.2013
Quelle: Landesanwaltschaft Bayern/ra-online
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Dokument-Nr. 15136
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