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Eine Industrie- und Handelskammer (IHK) darf in ihrer Satzung keine generelle Höchstaltersgrenze für alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen festsetzen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Der heute 75 Jahre alte Kläger des zugrunde liegenden Falls war von der beklagten
Der Antrag des Klägers auf weitere
Die generelle
Das Lebensalter steht auch nicht im Sinne von § 8 Abs. 1 AGG in innerem Zusammenhang mit einer besonderen Anforderung an die Art der beruflichen Betätigung; denn die Tätigkeit als
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2012
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 12974
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