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Das Bundesverwaltungsgericht hat in insgesamt 18 Revisionsverfahren entschieden, dass der Rundfunkbeitrag für private Haushalte verfassungsgemäß erhoben wird.
Nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder wird seit dem 1. Januar 2013 für jede Wohnung ein einheitlicher
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revisionen der Kläger gegen die Berufungsurteile zurückgewiesen. Die Gesetzgebungskompetenz der Länder für das Rundfunkrecht umfasst auch die Regelungsbefugnis für den
Für diese Art der nichtsteuerlichen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besteht die verfassungsrechtlich notwendige besondere Rechtfertigung. Dies folgt zum einen daraus, dass der
Zum anderen stellt die Erhebung einer nichtsteuerlichen
Nach alledem ist es verfassungsrechtlich nicht geboten, eine Befreiungsmöglichkeit bei fehlendem Gerätebesitz zu eröffnen. Dies würde das gesetzliche Ziel, eine möglichst gleichmäßige Erhebung des Beitrags zu gewährleisten, konterkarieren. Hinzu kommt, dass der Nachweis, nicht über ein Empfangsgerät zu verfügen, aufgrund der technischen Entwicklung mit angemessenem Aufwand nicht mehr verlässlich erbracht werden kann.
Die Anknüpfung der Beitragspflicht an die Wohnung verstößt nicht zu Lasten der Personen, die eine Wohnung alleine innehaben, gegen das Gebot der Gleichbehandlung, weil hierfür ein hinreichender sachlicher Grund besteht: Die Wohnung stellt den typischen Ort des Programmempfangs dar und ermöglicht es, die Beiträge ohne tatsächlichen Ermittlungsaufwand zu erheben. Darauf durften die Landesgesetzgeber angesichts der Vielzahl der beitragsrelevanten Sachverhalte, der Häufigkeit der Beitragserhebung und der Beitragshöhe abstellen.
OVG Münster, 2 A 2311/14 - Urteil vom 12. März 2015 -
VG Arnsberg, 8 K 3279/13 - Urteil vom 20. Oktober 2014 -
OVG Münster, 2 A 2423/14 - Urteil vom 12. März 2015 -
VG Arnsberg, 8 K 3353/13 - Urteil vom 20. Oktober 2014 -
OVG Münster, 2 A 2422/14 - Urteil vom 12. März 2015 -
VG Köln, 6 K 7543/13 - Urteil vom 23. Oktober 2014 -
VGH München, 7 B 15.846 - Urteil vom 07. Juli 2015 -
VG Regensburg, RN 3 K 13.2211 - Urteil vom 03. November 2014 -
OVG Münster, 2 A 2627/14 - Urteil vom 24. Juni 2015 -
VG Arnsberg, 8 K 4161/13 - Urteil vom 20. November 2014 -
VGH München, 7 B 15.809 - Urteil vom 07. Juli 2015 -
VG Regensburg, RN 3 K 14.1130 - Urteil vom 03. November 2014 -
OVG Münster, 2 A 356/15 - Urteil vom 17. Juli 2015 -
VG Arnsberg, 8 K 98/14 - Urteil vom 05. Januar 2015 -
VGH München, 7 B 15.614 - Urteil vom 30. Juli 2015 -
VG Regensburg, RO 3 K 14.65 - Urteil vom 04. November 2014 -
VGH München, 7 B 15.253 - Urteil vom 29. Juni 2015 -
VG Ansbach, AN 6 K 14.00099 - Urteil vom 17. Juni 2014 -
VGH München, 7 B 15.379 - Urteil vom 29. Juni 2015 -
VG Ansbach, AN 6 K 14.00796 - Urteil vom 25. September 2014 -
VGH München, 7 BV 14.1980 - Urteil vom 22. Juli 2015 -
VG München, M 6a K 14.1238 - Urteil vom 01. August 2014 -
VGH München, 7 B 15.246 - Urteil vom 15. Juli 2015 -
VG München, M 6b K 13.3958 - Urteil vom 13. August 2014 -
VGH München, 7 BV 14.1772 - Urteil vom 21. Juli 2015 -
VG München, M 6b 14.1827 - Urteil vom 02. Juli 2014 -
VGH München, 7 B 15.125 - Urteil vom 23. Juli 2015 -
VG Augsburg, Au 7 K 13.1822 - Urteil vom 17. September 2014 -
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.03.2016
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
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