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Ein Ausländer ist als Flüchtling anzuerkennen, wenn seine Furcht begründet ist, dass er in seinem Herkunftsland wegen der öffentlichen oder privaten Ausübung seiner Religion verfolgt wird. Auch ein durch strafrechtliche Sanktionen erzwungener Verzicht auf die Ausübung der Religion in der Öffentlichkeit kann zur Flüchtlingsanerkennung führen. Dann aber muss die Ausübung gerade dieser religiösen Praxis für den Betroffenen zur Wahrung seiner religiösen Identität besonders wichtig sein. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht. in Leipzig heute entschieden.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte in vier Verfahren über die
Der Bundesverwaltungsgericht hat aus dieser Entscheidung des EuGH nun die Konsequenzen für die anhängigen Revisionsverfahren gezogen und die Berufungsurteile aufgehoben. Zwar ist nicht jeder Eingriff in die Religionsfreiheit eine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgungshandlung, doch können schwere Eingriffe auch in die öffentliche
Die Verfahren wurden an die Berufungsgerichte zurückverwiesen, weil die Berufungsurteile bisher keine hinreichenden tatsächlichen Feststellungen zur Verfolgungswahrscheinlichkeit und - in drei Verfahren - auch nicht zur Bedeutung einer öffentlich bemerkbaren
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.02.2013
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
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