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Das an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg geltende Kopftuchverbot ist rechtmäßig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Es wies die Klage einer zum Islam konvertierten Lehrerin ab. Diese darf die Kopfbedeckung nicht während des Unterrichts tragen.
Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs
Der VGH
Das BVerwG hat nun entschieden, dass der Rechtssache insbesondere keine grundsätzliche Bedeutung zukommt. Es hat u.a. ausgeführt, dass der nach § 38 Abs. 2 SchulG erforderliche Bekundungscharakter sich nicht ausschließlich aus dem Kleidungsstück selbst ergeben müsse.
Eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.01.2009
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 7342
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