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Das strikte Rauchverbot in Bayerns Gaststätten ist verfassungskonform. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Die gegen bayerische Nichtraucherschutzregelungen gerichteten Verfassungsbeschwerden einer Raucherin und zweier Gastwirte hatten keinen Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, da die angegriffenen Regelungen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 30. Juli 2008 entschieden, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht gehindert ist, ein striktes
Soweit das bayerische Gesetz für das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.08.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 80/08 des BVerfG vom 12.08.2008
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Dokument-Nr. 6504
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