kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Dem Mieter steht gegen eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzug nicht der Einwand des Rechtsmissbrauchs zu, wenn die Mietrückstände innerhalb von zwei Monaten nach Erhebung der Räumungsklage ausgeglichen werden, keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es zukünftig erneut zu Zahlungsrückständen kommen wird und der Mieter sonst seine mietvertraglichen Pflichten nicht unerheblich verletzt hat. Denn dies würde auf eine unzulässige entsprechende Anwendung der Schonfristregelung des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB hinauslaufen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Da sich Mieter einer Wohnung seit vier Monaten mit ihren Mietzahlungen in Verzug befanden, kündigte die Vermieterin das
Sowohl das Amtsgericht Siegburg als auch das Landgericht Bonn wiesen die
Der Bundesgerichtshof entschied insofern zu Gunsten der Vermieterin, als er die Auffassung des Landgerichts zum Einwand des Rechtsmissbrauchs für unzulässig hielt. Die Ansicht des Landgerichts würde nämlich letztlich auf eine unzulässige entsprechende Anwendung der nur für die fristlose Kündigung geltenden Schonfristregelung des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB hinauslaufen.
Letztlich entschied der Bundesgerichtshof dennoch gegen die Vermieterin. Denn die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.06.2016
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BGH_VIII-ZR-32114_BGH-Kein-Einwand-des-Rechtsmissbrauchs-gegen-ordentliche-Kuendigung-bei-Ausgleich-offener-Mietrueckstaende-zwei-Monate-nach-Erhebung-der-Raeumungsklage~N22820
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 22820
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.