wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.08.2018
VIII ZR 186/17 -

BGH: Nutzung einer Mietwohnung als Ferien- bzw. Zweitwohnung rechtfertigt Eigen­bedarfs­kündigung

Schaffung des Lebensmittelpunkts und Mindestnutzdauer nicht erforderlich

Möchte der Eigentümer einer vermieteten Wohnung diese für sich oder seine Kinder als Ferien- bzw. Zweitwohnung nutzen, kann er eine Eigen­bedarfs­kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB aussprechen. Es ist nicht erforderlich, dass in der benötigten Wohnung der Lebensmittelpunkt geschaffen wird oder dass die Wohnung eine konkrete Mindestdauer genutzt werden muss. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Wiesbadener Wohnungsmieter im August 2014 gekündigt. Grund dessen war, dass der Eigentümer der Wohnung diese als Ferien- bzw. Zweitwohnung für sich und seine Familie nutzen wollte. Er hatte nutzte zwar bereits zwei andere Wohnungen in dem Anwesen, diesen wurden aber zu klein für die stetig größer werdende Familie. So war der Eigentümer Vater dreier Kinder, die verheiratet waren und ihrerseits insgesamt sechs Kinder hatten. Die Familie lebte in Finnland, hatte aber seit mehreren Generationen einen Bezug zu Wiesbaden. Zudem lebte ein Zweig der Familie in Wiesbaden. Die Wohnungen wurden daher für die wiederkehrenden Familientreffen genutzt. Da sich der Mieter weigerte die Kündigung zu akzeptieren, erhob der Eigentümer Klage.

Amtsgericht wies Klage ab, Landgericht gab ihr statt

Während das Amtsgericht Wiesbaden die Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung abwies, gab ihr das Landgericht Wiesbaden statt. Auch die Nutzung der Wohnung lediglich für wenige Wochen im Jahr rechtfertige seiner Ansicht nach eine Eigenbedarfskündigung. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Revision des Mieters.

Bundesgerichtshof bejaht ebenfalls Wirksamkeit der Eigenbedarfskündigung

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Revision des Mieters zurück. Eine Eigenbedarfskündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB sei auch zulässig, wenn die benötigte Wohnung lediglich zeitweise genutzt werden solle. Daher könne grundsätzlich auch die vom Vermieter beabsichtigte Nutzung der dem Mieter überlassenen Räume als Ferien- bzw. Zweitwohnung einen Eigenbedarf darstellen.

Schaffung des Lebensmittelpunkts und Mindestnutzdauer nicht erforderlich

Der Eigenbedarf setze nicht voraus, so der Bundesgerichtshof, dass der Vermieter oder eine der sonstigen privilegierten Personen in der Wohnung den Lebensmittelpunkt begründen wolle. Zudem sei keine konkrete Mindestnutzungsdauer erforderlich. Entscheidend sei allein, ob der Eigennutzungswunsch ernsthaft verfolgt werde, von vernünftigen, nachvollziehbaren Gründen getragen werde und nicht rechtsmissbräuchlich sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.01.2019
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 19.05.2016
    [Aktenzeichen: 91 C 4027/15]
  • Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 12.05.2017
    [Aktenzeichen: 3 S 73/16]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2019, 50Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2019, Seite: 50
  • NZM 2018, 983Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 2018, Seite: 983
  • WuM 2018, 776Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2018, Seite: 776

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VIII-ZR-18617_BGH-Nutzung-einer-Mietwohnung-als-Ferien-bzw-Zweitwohnung-rechtfertigt-Eigenbedarfskuendigung.news26960.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 26960 Dokument-Nr. 26960

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.