wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 07.01.2020
67 S 249/19 -

Unwirksame Eigen­bedarfs­kündigung bei Nutzung der Wohnung "für notwendige Aufenthalte als Zweitwohnung"

Unzureichende Angabe der Dauer und Intensität der beabsichtigten Wohnungsnutzung

Eine Eigen­bedarfs­kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist unwirksam, wenn sie als Grund zum Nutzungswunsch lediglich angibt, dass die Wohnung "für notwendige Aufenthalte als Zweitwohnung" benötigt werde. Vielmehr muss angegeben werden, für welche Dauer und in welcher Intensität die Wohnnutzung beabsichtigt ist. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erhielt der Mieter einer Wohnung in Berlin im Juli 2018 eine Eigenbedarfskündigung. Die auswärts lebende Vermieterin gab lediglich an, selbst die Wohnung "für notwendige Aufenthalte als Zweitwohnung" bewohnen zu wollen. Da sich der Mieter weigerte die Kündigung zu akzeptieren, erhob die Vermieterin Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung. Die Klage blieb vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte erfolglos. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieterin.

Formell unwirksame Eigenbedarfskündigung

Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und beabsichtigte daher die Berufung der Vermieterin zurückzuweisen. Ihr stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu, da die Eigenbedarfskündigung formell unwirksam sei. Die Kündigung erfülle nicht die Formvoraussetzungen des § 573 Abs. 3 BGB. Denn sie enthalte eine nur unzureichende Angabe der Gründe für ein berechtigtes Interesse der Vermieterin.

Notwendigkeit der Angabe zur Dauer und Intensität der beabsichtigten Wohnnutzung

Für eine Eigenbedarfskündigung reiche die bloße schlagwortartige Angabe des Nutzungsinteresses grundsätzlich nicht aus, so das Landgericht. Vielmehr müsse ein konkreter Sachverhalt angegeben werden, auf den das Interesse zur Erlangung der Wohnung gestützt wird und aus dem sich erkennen lässt, ob vernünftige und nachvollziehbare Gründe vorliegen. Das erfordere bei einer beabsichtigten Nutzung der Mietsache als Zweitwohnung die Angabe des Grundes, der Dauer und der Intensität der beabsichtigten Nutzung. Denn nicht jede Nutzung als Zweitwohnung beruhe auf vernünftigen und nachvollziehbaren Gründen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.03.2020
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil
    [Aktenzeichen: 13 C 15/19]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2020, 163Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2020, Seite: 163

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_67-S-24919_Unwirksame-Eigenbedarfskuendigung-bei-Nutzung-der-Wohnung-fuer-notwendige-Aufenthalte-als-Zweitwohnung.news28574.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 28574 Dokument-Nr. 28574

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.