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Ermöglicht der Arbeitgeber auf seiner Facebook-Seite für andere Facebook-Nutzer die Veröffentlichung von sogenannten Besucher-Beiträgen (Postings), die sich nach ihrem Inhalt auf das Verhalten oder die Leistung einzelner Beschäftigter beziehen, unterliegt die Ausgestaltung dieser Funktion der Mitbestimmung des Betriebsrats. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Die
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen die Abweisung seiner Anträge durch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte vor dem Bundesarbeitsgericht teilweise Erfolg. Der Mitbestimmung unterliegt die Entscheidung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.12.2016
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 23577
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