wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 04.09.2014
4 ÖB 20/13 -

Wirtschaftsakademie kann nicht zur Abschaltung der Facebook-Fanpage verpflichtet werden

Betreiber einer Fanpage ist für die von Facebook vorgenommene Verarbeitung personenbezogener Daten von Besuchern daten­schutz­recht­lich nicht verantwortlich

Der Betreiber einer Facebook-Fanpage ist für die allein von Facebook vorgenommene Verarbeitung personenbezogener Daten von Besuchern der Fanpage daten­schutz­recht­lich nicht verantwortlich, denn er hat keinen Einfluss auf die technische und rechtliche Ausgestaltung der Datenverarbeitung durch Facebook. Dass er von Facebook anonyme Statistikdaten über Nutzer erhält, begründet keine daten­schutz­recht­liche Mitverantwortung. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) als Daten­schutz­aufsichts­behörde darf den Fanpagebetreiber deshalb nicht zur Deaktivierung seiner Fanpage verpflichten. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Ober­verwaltungs­gericht und wies damit die Berufung des ULD gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig zurück.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) ordnete Ende 2011 gegenüber der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH, deren Facebook-Fanpage zu deaktivieren. Das ULD begründete die Anordnung mit datenschutz-rechtlichen Verstößen von Facebook - insbesondere einer fehlenden Widerspruchsmöglichkeit von Nutzern nach dem Telemediengesetz gegen die Erstellung von Nutzungsprofilen.

OVG hält Anordnung des ULG für rechtswidrig

Nach Auffassung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts war diese Anordnung des ULD auch bereits deshalb rechtswidrig, weil vor einer Untersagungsverfügung an einen datenschutzrechtlich Verantwortlichen erst ein abgestuftes Verfahren einzuhalten ist, in dem zunächst eine Umgestaltung der Datenverarbeitung angeordnet und ein Zwangsgeld verhängt werden muss. Eine rechtlich grundsätzlich denkbare Ausnahmesituation hiervon lag nicht vor.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.09.2014
Quelle: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein/ra-online

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • CR 2014, 801Zeitschrift: Computer und Recht (CR), Jahrgang: 2014, Seite: 801
  • K&R 2014, 831Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R), Jahrgang: 2014, Seite: 831
  • ZD 2014, 643Zeitschrift für Datenschutz (ZD), Jahrgang: 2014, Seite: 643

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Schleswig-Holsteinisches-Oberverwaltungsgericht_4-OeB-2013_Wirtschaftsakademie-kann-nicht-zur-Abschaltung-der-Facebook-Fanpage-verpflichtet-werden~N18236

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 18236 Dokument-Nr. 18236

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.