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Das Arbeitsgericht Duisburg hat die Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer, welcher beleidigende Äußerungen bei Facebook eingestellt hatte, aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls für unwirksam erachtet.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, der seit 2008 bei der Beklagten beschäftigt ist, hatte auf seiner Facebookseite Arbeitskollegen u. a. als "Speckrollen" und "Klugscheißer" bezeichnet.
Das Arbeitsgericht Duisburg hat darauf verwiesen, dass grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder von Kollegen eine
Im zu entscheidenden Fall war aus Sicht des Arbeitsgerichts unerheblich, ob der Eintrag nur für die so genannten Freunde und Freundesfreunde auf "facebook" sichtbar war, oder unter der Einstellung "öffentlich" allen "facebook"-Nutzern zugänglich war. Zwischen den Parteien war unstreitig, dass eine Vielzahl von Arbeitskollegen "facebook"-Freunde des Klägers waren und den Eintrag gelesen hatten.
Das Arbeitsgericht hielt die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.10.2012
Quelle: Arbeitsgericht Duisburg/ra-online
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