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Die fristlose Kündigung eines Auszubildenden aufgrund Äußerungen über seinen Arbeitgeber wie "Menschenschinder und Ausbeuter" auf seinem Facebook-Profil ist wirksam. Dies hat das Landesarbeitsgericht Hamm nun im Berufungsverfahren entschieden.
Lesetipp - refrago:
Im vorliegenden Fall hat die beklagte Arbeitgeberin, eine Internetdienstleistungsagentur, Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm eingelegt. Das Landesarbeitsgericht sah die
Nach Auffassung des Berufungsgerichts ist die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.10.2012
Quelle: Landesarbeitsgericht Hamm/ ra-online
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Dokument-Nr. 14367
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