kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Arbeitnehmer, die in ihren Facebook-Profilen ihren Arbeitgeber beleidigen, müssen mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Allerdings sind eine vorherige Abmahnung des Arbeitnehmers sowie Kritikgespräche angebracht, um dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, sein Fehlverhalten einzusehen. Dies entschied das Arbeitsgericht Bochum.
In dem zugrunde liegenden Fall absolvierte der Kläger eine
Arbeitgeber: menschenschinder & Ausbeuter
Leibeigener Bochum
daemliche scheisse für mindestlohn - 20 % erledigen
Der Beklagte betrachtet die
Das Arbeitsgericht Bochum hat der Klage stattgegeben. Zur Begründung hat das Arbeitsgericht Bochum im Wesentlichen ausgeführt, die
Der Beklagte hat gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt, über die das Landesarbeitsgericht Hamm am 10.10.2012 zu entscheiden hat.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.10.2012
Quelle: Landesarbeitsgericht Hamm/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/ArbG-Bochum_3-Ca-128311_Fristlose-Kuendigung-wegen-Beleidigung-des-Arbeitgebers-auf-Facebook-nicht-gerechtfertigt~N14311
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 14311
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.