wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 12.09.2014
25 C 219/13 -

Monatelange Lärmbelästigungen tagsüber und nachts rechtfertigen fristlose Kündigung eines psychisch kranken Mieters

Fortsetzung des Mietverhältnisses trotz zu fordernder erhöhter Toleranz­bereit­schaft unzumutbar

Geht von einem psychisch kranken Mieter über Monate hinweg sowohl tagsüber als auch nachts eine Lärmbelästigung aus, darf der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen. Zwar ist gegenüber einem psychisch kranken Mieter eine erhöhte Toleranz­bereit­schaft zu fordern, dennoch ist die Fortsetzung des Mietverhältnisses angesichts der mit der häufigen Störung der Nachtruhe einhergehenden Gesund­heits­beeinträchti­gung unzumutbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Von einer psychisch labilen und unter Betreuung stehenden Mieterin gingen über Monate hinweg sowohl tagsüber als auch nachts erhebliche Lärmbelästigungen aus. So kam es mit Besuchern der Mieterin zu ständigen lautstarken und körperlichen Auseinandersetzungen. Zudem wurde häufig aus der Wohnung der Mieterin Geschrei und Geheule vernommen. Mehrmals musste die Polizei gerufen werden. Die Vermieterin kündigte aufgrund der Vorfälle nach erfolgloser Abmahnung das Mietverhältnis im September 2013 fristlos. Da die Mieterin die Kündigung nicht anerkannte, kam der Fall vor Gericht.

Fristlose Kündigung aufgrund dauerhafter Störung des Hausfriedens wirksam

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg entschied zu Gunsten der Vermieterin. Die fristlose Kündigung sei wirksam gewesen. Denn die monatelange ständige Lärmbelästigung tagsüber und in der Nacht habe eine unzumutbare und dauerhafte Störung des Hausfriedens im Sinne des § 569 Abs. 2 BGB dargestellt. Unerheblich sei in diesem Zusammenhang gewesen, dass die Mieterin aufgrund ihrer Erkrankung schuldunfähig war (vgl. AG Lichtenberg, Urt. v. 25.03.2014 - 6 C 425/13 -, AG Spandau, Urt. v. 07.03.2014 - 3 C 122/13 - und AG Wedding, Urt. v. 23.03.2013 - 7 C 148/12 -).

Fortsetzung des Mietverhältnisses trotz psychischer Erkrankung unzumutbar

Die Fortsetzung des Mietverhältnisses sei nach Auffassung des Amtsgerichts trotz der psychischen Erkrankung der Mieterin für die Vermieterin unzumutbar gewesen. Zwar sei in Anbetracht des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip gegenüber Behinderten und Erkrankten eine höhere Toleranzbereitschaft zu fordern. Jedoch sei zu beachten gewesen, dass die hohe Anzahl der Lärmbelästigungen und die damit einhergehende häufige Störung der Nachtruhe zu einer Gesundheitsbeeinträchtigung der Mitmieter führten. Die Streitigkeiten haben darüber hinaus ernsthafte Sorgen um das leibliche Wohl der Mieterin begründet. In der unmittelbaren Umgebung von vermuteten Gewalttaten sei ein entspanntes Wohnen aber nicht möglich.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.03.2015
Quelle: Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, ra-online (zt/GE 2015, 257/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Amtsgericht-Berlin-Tempelhof-Kreuzberg_25-C-21913_Monatelange-Laermbelaestigungen-tagsueber-und-nachts-rechtfertigen-fristlose-Kuendigung-eines-psychisch-kranken-Mieters.news20707.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 20707 Dokument-Nr. 20707

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.