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Geht von einem psychisch kranken Mieter über Monate hinweg sowohl tagsüber als auch nachts eine Lärmbelästigung aus, darf der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen. Zwar ist gegenüber einem psychisch kranken Mieter eine erhöhte Toleranzbereitschaft zu fordern, dennoch ist die Fortsetzung des Mietverhältnisses angesichts der mit der häufigen Störung der Nachtruhe einhergehenden Gesundheitsbeeinträchtigung unzumutbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Von einer psychisch labilen und unter Betreuung stehenden
Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg entschied zu Gunsten der Vermieterin. Die
Die Fortsetzung des Mietverhältnisses sei nach Auffassung des Amtsgerichts trotz der psychischen Erkrankung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.03.2015
Quelle: Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, ra-online (zt/GE 2015, 257/rb)
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Dokument-Nr. 20707
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