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Verursacht ein Mieter nachts massiv Lärm, so begründet die darin liegende Störung des Hausfriedens eine fristlose Kündigung. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Verhalten des Mieters krankheitsbedingt ist, wenn die Lärmstörungen häufig auftreten sowie eine Gesundheitsbeeinträchtigung der Mitmieter vorliegt. Dies hat das Amtsgericht Lichtenberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einer alkoholkranken Mieterin wurde im Oktober 2013 fristlos gekündigt, da sie wiederholt in der Nacht betrunken im Haus herumirrte, bei den Nachbarn klingelte und sonst so viel
Das Amtsgericht Lichtenberg entschied gegen die Mieterin. Die
Darüber hinaus haben die Verunreinigungen, die Beleidigungen sowie der starke Uringeruch im
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.07.2014
Quelle: Amtsgericht Lichtenberg, ra-online (zt/GE 2014, 877/rb)
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Dokument-Nr. 18490
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