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Das Amtsgericht München hat entschieden, dass sich Mieter auf die Richtigkeit der Produktangaben des Farbenherstellers und die Beratung eines Verkäufers in einem Baumarkt verlassen dürfen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2006 mietete ein Ehepaar ein Haus mit Garten in der Untermenzingerstraße in München an. Vor dem Einzug strichen die beiden die Innenwände des Hauses mit den Farben "Profiweiß" und "Super Color Wohnraumfarbe, seidenglänzend". Die Farben waren von ihnen nach Beratung durch einen Verkäufer in einem Baumarkt erworben worden. Sie zogen Ende September 2014 in ein anderes Haus um. Bei der Hausübergabe an die
Die
Die ehemaligen
Nach Auffassung des Gerichts bestünden schon erhebliche Zweifel daran, ob die
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass jedenfalls keine schuldhafte Pflichtverletzung durch die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2015
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 21826
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