wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Ludwigsburg, Urteil vom 13.04.2010
8 C 3212/09 -

Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichtrückgabe eines Zentralschlüssels setzt tatsächlichen Austausch der Schließanlage voraus

Gefahr des Missbrauchs durch verlorenen Schlüssel begründet für sich allein keinen Schaden­ersatz­anspruch

Ein Vermieter hat nur dann einen Anspruch auf Schadenersatz wegen des Verlustes eines Zentralschlüssels, wenn es tatschlich zu einem Austausch der Schließanlage kommt. Allein die Gefahr des Missbrauchs durch den verlorenen Schlüssel begründet keinen Schaden­ersatz­anspruch. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Ludwigsburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Vermieterin einer Wohnung verlangte von ihrer Mieterin aufgrund eines Kostenvoranschlags Schadenersatz für den Austausch der Schließanlage, da die Mieterin nach ihrem Auszug ein Zentralschlüssel nicht zurückgeben konnte und somit die Gefahr eines Missbrauchs vorlag. Die Mieterin meinte aber, der Vermieterin stehe ein solcher Anspruch nicht zu. Denn zu einem Austausch der Schließanlage sei es nicht gekommen.

Anspruch auf Schadenersatz bestand nicht

Das Amtsgericht Ludwigsburg entschied gegen die Vermieterin. Ihr habe kein Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 280 BGB zugestanden. Ein solcher Anspruch hätte vorausgesetzt, dass die Vermieterin die Schließanlage auch ausgetauscht hätte. Dies sei aber nicht geschehen.

Missbrauchsgefahr rechtfertigt für sich keinen Schadenersatzanspruch

Die mit einem verlorenen Schlüssel einhergehende Befürchtung der Missbrauchsgefahr begründe nach Ansicht des Amtsgerichts keine Wertminderung der Mietsache und rechtfertige daher für sich genommen keinen Schadenersatzanspruch auf Grundlage eines Kostenvoranschlags (vgl. AG Rheinbach, Urt. v. 07.04.2005 - 3 C 199/04 -).

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.03.2014
Quelle: Amtsgericht Ludwigsburg, ra-online (zt/WuM 2010, 355/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Ludwigsburg_8-C-321209_Anspruch-auf-Schadenersatz-wegen-Nichtrueckgabe-eines-Zentralschluessels-setzt-tatsaechlichen-Austausch-der-Schliessanlage-voraus.news17877.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 17877 Dokument-Nr. 17877

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.