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Wird eine Eigenbedarfskündigung zu Gunsten des Schwagers ausgesprochen, so muss ein besonderes Näheverhältnis zwischen Vermieter und Schwager vorliegen. Zudem muss bei mehreren vorhandenen Wohnungen die Eigenbedarfskündigung sozialverträglich sein. Dies hat das Amtsgericht Gelsenkirchen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Wohnungsmieter im Juli 2015 wegen Eigenbedarfs zu Gunsten des Schwagers des Vermieters gekündigt. Hintergrund dessen war, dass der
Das Amtsgericht Gelsenkirchen entschied gegen den Vermieter. Ihm stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu, da die
Das Amtsgericht hielt es für bedenklich, einen
Nach Auffassung des Amtsgerichts sei zudem die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.03.2018
Quelle: Amtsgericht Gelsenkrichen, ra-online (zt/WuM 2018, 163/rb)
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Dokument-Nr. 25699
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