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Muss ein Mieter aus dem 6. Obergeschoss über einen längeren Zeitraum Treppen steigen, weil der Lift nicht funktioniert, so kann er die Miete um 15 % mindern. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte hervor.
Im zugrunde liegenden Fall war in einem Hochhaus der
Der
Das tägliche Hinaufsteigen der Treppen bis in den 6. Stock über einen Zeitraum von 16 Tagen sei für einen Mieter beschwerlich und beeinträchtige ihn nicht nur geringfügig in dem Gebrauch der Mietsache. Insoweit sei eine
Eine Bemessung des zu gewährenden Minderungssatzes prozentual entsprechend der Höhe des Stockwerkes werde der Beeinträchtigung des Mietgebrauchs nicht gerecht, führte das AG weiter aus. Die Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache durch den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2012
Quelle: ra-online, AG Berlin-Mitte (vt/pt)
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Dokument-Nr. 13166
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