wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Bremen, Urteil vom 04.12.1986
10 C 300/86 -

Mietminderung bei Aufzugausfall für Mieter im 5. Stock

Mieter aus dem 5. Stock kann Miete bei Ausfall der Fahrstuhlanlage um 7,5 % mindern

Ein Mieter, der im 5. Stock wohnt, kann die Miete mindern, wenn der Personenaufzug längere Zeit ausfällt. Dies hat das Amtsgericht Bremen entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Student ein Studentenzimmer in einem Studentenwohnheim gemietet. Sein Zimmer lag im 5. Stock des Wohnheims. Es gab einen kleineren und einen größeren Aufzug. Bei beiden Aufzügen traten wiederholt Störungen auf. Im Juni und Juli 1985 waren die beiden Aufzüge fast durchweg nicht in Betrieb. Der Student kürzte daher die Miete um 10 %.

Amtsgericht: Vertragsgemäßer Gebrauch ist durch Fahrstuhldefekt eingeschränkt

Das Amtsgericht Bremen entschied, dass der Mieter die Miete habe mindern dürfen (§ 537 Abs.1 BGB). In den Streitmonaten seien die beiden Fahrstühle nahezu gänzlich wegen Reparaturarbeiten außer Betrieb gewesen, so dass der vertragsgemäße Gebrauch des Zimmers eingeschränkt war.

7,5 % Mietminderung sind angemessen

Die Gebrauchsminderung für das Zimmer, das im 5. Stock des Hauses liegt, bemaß das Gericht mit 7,5 % vom Grundmietzins und nicht wie der Mieter geltend gemacht hatte, mit 10 %. Der Student konnte danach die monatliche Miete um 6,21 DM mindern.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.10.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Bremen (zt/WM 1987, 383/pt)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 1987, 383Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1987, Seite: 383

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Bremen_10-C-30086_Mietminderung-bei-Aufzugausfall-fuer-Mieter-im-5-Stock~N12467

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 12467 Dokument-Nr. 12467

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.