wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 19.04.2007
10 C 24/07 -

20 % Mietminderung bei 16 Tagen Fahrstuhl-Ausfall für Mieter in der 10. Etage

Zur Mietminderung bei Ausfall des Aufzugs in einem Hochhaus

Ein Mieter, der in der 10. Etage eines Hochhauses wohnt, und über längere Zeit nicht den Fahrstuhl nutzen kann, darf die Miete um 20 % mindern. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mieter eine Wohnung gemietet, die sich im 10. Obergeschoss eines Hauses befand. In der Zeit vom 16.5.2006 bis 31.5.2006 war der Aufzug für 16 Tage außer Betrieb.

Fahrstuhlausfall stellt nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung dar

Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied, dass der Mieter wegen des Ausfalls des Fahrstuhls die Miete mindern durfte (§ 536 BGB). Der Ausfall des Fahrstuhls für einen Zeitraum von 16 Tagen stelle für den Mieter einer Wohnung im 10. OG eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache dar.

20 % Mietminderung angemessen und erforderlich

Das Amtsgericht hielt eine Minderung von 20 % der Bruttomiete für angemessen aber auch für erforderlich. Bei der Lage der Wohnung im 10. OG stelle der Ausfall des Fahrstuhls eine erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung dar, denn das Erreichen der Wohnung sei bei Anlegen eines objektiven Maßstabes nur unter erheblichen Mühen möglich. Hierbei sei auch zu berücksichtigen, dass der Mieter während des Fahrstuhlausfalls Einkäufe des täglichen Lebensbedarfs in die Wohnung verbringen musste, was das Treppensteigen bis in das 10. Obergeschoss zusätzlich erschwer. Eine Minderung von 20 % erscheine daher auch unter Berücksichtigung der Dauer des Fahrstuhlausfalls angemessen und erforderlich (vgl. auch AG Charlottenburg, Urteil v. 15.12.1989 - 2 C 484/89 = AG Charlottenburg GE 1990, 423; 10 % bei Lage der Wohnung im 4.OG).

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.03.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Berlin-Mitte (vt/pt)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MM 2007, 227Zeitschrift: Mietrechtliche Mitteilungen. Beilage zu Mieter Magazin (MM), Jahrgang: 2007, Seite: 227

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Berlin-Mitte_10-C-2407_20-Prozent-Mietminderung-bei-16-Tagen-Fahrstuhl-Ausfall-fuer-Mieter-in-der-10-Etage~N13130

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 13130 Dokument-Nr. 13130

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.