kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Wird ein Mieter in der Nacht immer wieder durch Lärm vom Nachbarn gestört, dann kann eine Mietminderung von mindestens 10 % angemessen sein. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bergheim hervor.
Im zugrunde liegenden Fall fühlte sich ein Mieter durch
Insbesondere nachts wurde der Mieter durch
Das Amtsgericht Bergheim urteilte, dass die Miete "jedenfalls in Höhe von 10 %" gemindert sei. Weil es sich bei dem
Ein Mieter dürfe erwarten, dass nachts Ruhe herrsche und er schlafen könne.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.09.2014
Quelle: ra-online, Amtsgericht Bergheim (zt/WuM 2014, 569/pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Bergheim_23-C-14712_Schreielaute-MusikTuerenschlagen-10-Prozent-Mietminderung-bei-naechtlichem-Laerm-vom-Nachbarn~N18822
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 18822
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.