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Kommt ein Einkaufswagen beim Beladen eines PKW ins Rollen und beschädigt ein anderes Fahrzeug, so haftet dafür die Privathaftpflichtversicherung. Die Haftung der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung kommt dagegen nicht in Betracht. Denn der Schaden ist nicht durch den Gebrauch des PKW entstanden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Homburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Als ein Autofahrer im Juni 1991 einen Kasten Mineralwasser aus dem
Das Amtsgericht Bad Homburg entschied zu Gunsten des Autofahrers. Diesem habe gegenüber seiner
Von einer verwirklichten Fahrzeuggefahr könne ausgegangen werden, so das Amtsgericht, wenn der Schaden auf eine typische Fahrerhandlung beruht. Dies sei hier nicht der Fall gewesen. Die Beladung eines
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.12.2014
Quelle: Amtsgericht Bad Homburg, ra-online (zt/NJW-RR 1992, 538/rb)
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Dokument-Nr. 19255
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