wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Marburg, Urteil vom 06.10.1993
5 S 51/93 -

Fahrzeugschaden aufgrund wegrollenden Einkaufswagen: Privat­haft­pflicht­versicherung muss für Schaden aufkommen

Gefahr des Fahrzeuggebrauchs begründete nicht Fahrzeugschaden

Wird ein Fahrzeug auf einem Parkplatz durch einen wegrollenden Einkaufswagen beschädigt, so muss dafür die Privat­haft­pflicht­versicherung einstehen. Da der Fahrzeugschaden nicht auf der Gefährlichkeit des Fahrzeuggebrauchs beruht, besteht keine Leistungspflicht für die Kfz-Haft­pflicht­versicherung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Marburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während ein Supermarktkunde im Februar 1991 die Getränkekisten aus dem Einkaufswagen in sein Fahrzeug verladen wollte, rollte der Einkaufswagen los und beschädigte ein anderes Fahrzeug. Der Supermarktkunde beanspruchte daraufhin seine Privathaftpflichtversicherung. Da diese jedoch meinte, die Kfz-Haftpflichtversicherung müsse für den Schaden aufkommen, da der Schaden beim Gebrauch des Fahrzeugs entstanden sei, und sich daher weigerte zu zahlen, kam der Fall vor Gericht.

Anspruch auf Versicherungsschutz bestand

Das Landgericht Marburg entschied zu Gunsten des Versicherungsnehmers. Dieser habe Anspruch auf Versicherungsschutz gegenüber seiner Privathaftpflichtversicherung. Zwar müsse die Versicherung nicht für solche Schäden aufkommen, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht wurden oder während des Be- oder Entladens entstanden sind. Dies sei hier aber auch nicht der Fall gewesen.

Kein Schaden durch Fahrzeuggebrauch

Nach Auffassung des Landgerichts sei der Schaden nicht durch den Gebrauch des Fahrzeugs des Versicherungsnehmers entstanden. Denn durch den Fahrzeuggebrauch wird nur dann ein Schaden verursacht, wenn die Gefahr vom Fahrzeug selbst ausgeht. Dies sei hier aber nicht der Fall gewesen. Vielmehr sei der Schaden durch die Gefahr des mit Rollen und ohne Feststellvorrichtungen versehenen Einkaufswagens ausgegangen.

Verladen von Einkäufen keine typische Fahrerhandlung

Zudem stelle das Verladen von Einkäufen keine typische Fahrerhandlung dar, so das Landgericht. Vielmehr sei dies eine Handlung, die durch jeden anderen Verkehrsteilnehmer, wie etwa der Beifahrer oder der Radfahrer, vorgenommen werden kann. Ein Bezug zum Fahrzeug habe daher nicht bestanden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.04.2014
Quelle: Landgericht Marbrug, ra-online (zt/NJW-RR 1994, 221/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Marburg_5-S-5193_Fahrzeugschaden-aufgrund-wegrollenden-Einkaufswagen-Privathaftpflichtversicherung-muss-fuer-Schaden-aufkommen.news18004.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 18004 Dokument-Nr. 18004

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.