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Kommt es aufgrund eines wegrollenden Einkaufswagens zu einem Schadensfall, so muss die Privathaftpflichtversicherung dafür einstehen, wenn das Beladen des Fahrzeugs noch nicht begonnen hat. Denn in einem solchen Fall ist der Schaden nicht durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstanden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Limburg hervor.
Lesetipp - refrago:
In dem zugrunde liegenden Fall rollte ein neben einem Fahrzeug stehender Einkaufwagen los und beschädigte einen anderen
Nach Auffassung des Landgerichts Limburg habe der Fahrzeugbesitzer einen Anspruch auf Versicherungsschutz durch die
Zwar gehöre zum Begriff des Fahrzeuggebrauchs das Be- und Entladen eines Fahrzeugs, so das Landgericht weiter. Der Schaden an dem anderen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.01.2014
Quelle: Landgericht Limburg, ra-online (zt/ZfS 1993, 377/rb)
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