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Kommt ein Einkaufswagen, der vom Fahrer eines PKW neben seinem Kofferraum abgestellt wird, auf einem abschüssigen Gelände ins Rollen und beschädigt das daneben stehende Fahrzeug, haftet nicht die KFZ-Haftpflichtversicherung, sondern derjenige, der den Einkaufswagen ungesichert abgestellt hat. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Streitfall parkte der Beklagte seinen Fiat Ducato am 10. März 2011 auf dem
Die Eigentümerin des Kastenwagens macht nun gegenüber dem beklagten Fahrer des Ducato und gegenüber der
Die zuständige Richterin wies die Klage gegen die KFZ-Haftpflichtversicherung ab, verurteilte jedoch den Fahrer des Fiat Ducato zur Zahlung von
Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass nach dieser Definition hier kein Unfall vorliegt. Die Tatsache, dass sich der
Haften muss jedoch der Fahrer des Fiat Ducato. Er hätte dafür sorgen müssen, dass der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.02.2015
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 20583
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