wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.2016
4 S 1579/14, 4 S 2304/14, 4 S 2441/14 -

Hinausschieben der Altersermäßigung für Lehrer in Baden-Württemberg rechtmäßig

Altersermäßigung darf als freiwillige Fürsorgemaßnahme des Dienstherrn aus haushalts­rechtlichen Erwägungen einer veränderten Sachlage anpasst werden

Der Verwaltungs­gerichts­hof Baden-Württemberg hat § 4 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit der beamteten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg für gültig erklärt. Ein Hinausschieben der Altersermäßigung für Lehrer in Baden-Württemberg ist damit rechtmäßig.

Im zugrunde liegenden Fall ging es um die Frage, ob das Hinausschieben der Altersermäßigung ab dem Schuljahr 2014/2015 um zwei Jahre (von der Vollendung des 58. Lebensjahr auf das 60. Lebensjahr für die Ermäßigung um eine Unterrichtsstunde und von der Vollendung des 60. Lebensjahr auf das 62. Lebensjahr für die Ermäßigung um zwei Unterrichtsstunden) zulässig war. Weiter war zu klären, ob es einer Übergangsregelung für die Lehrkräfte bedurft hätte, die in dem vorangegangenen Schuljahr bereits auf der Grundlage der früheren Rechtslage eine Altersermäßigung innehatten. Die Arbeitszeit für Lehrkräfte war bisher in einer Verwaltungsvorschrift geregelt. Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts war diese ab dem Schuljahr 2014/2015 durch eine Rechtsverordnung zu ersetzen.

Sachverhalt

Den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg angerufen hatten zwei Lehrer und eine Lehrerin, die als 58- bzw. 60-Jährige im Schuljahr 2013/2014 auf der Grundlage der Vorgängerregelung bereits eine ein- bzw. zweistündige Deputatsermäßigung erhalten hatten. Diese ist mit der Neuregelung weggefallen bzw. reduziert worden.

Neuregelung steht im Einklang mit höherrangigem Recht

Der Verwaltungsgerichtshof lehnt die hiergegen gerichteten Normenkontrollanträge jedoch ab. Die Neuregelung stehe im Einklang mit höherrangigem Recht. Die Altersermäßigung habe als gesetzlich nicht vorgeschriebene, freiwillige Fürsorgemaßnahme des Dienstherrn aus haushaltsrechtlichen Erwägungen einer veränderten Sachlage anpasst werden dürfen. Ebenso sei es nicht zu beanstanden, dass mit der Anhebung der Altersgrenzen für diese Ermäßigung um jeweils zwei Jahre der Erhöhung der Lebensalterszeit für Lehrkräfte von 64 auf 66 Jahre Rechnung getragen worden sei.

Für Beamte günstige Regelung muss nicht für alle Zukunft bestehen bleiben

Eine Übergangsregelung sei nicht erforderlich gewesen. Grundsätzlich könne der Beamte wie auch jeder andere Staatsbürger nicht darauf vertrauen, dass eine für ihn günstige Regelung in aller Zukunft bestehen bleibe. Dies gelte auch für die Lehrkräfte, die bereits eine Ermäßigung erhalten und im Schuljahr 2014/2015 das 59. Lebensjahr bzw. 61. Lebensjahr vollendet hätten. Die Verwaltungsvorschrift habe nur noch übergangsweise bis zum Ende des Schuljahrs 2013/2014 Geltung gehabt. Die Lehrkräfte hätten nicht darauf vertrauen können, dass der Dienstherr die ihnen auf dieser Grundlage gewährten Ermäßigungen uneingeschränkt in die Verordnung übernehmen würde.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.02.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VGH-Baden-Wuerttemberg_4-S-1579144-S-2304144-S-244114_Hinausschieben-der-Altersermaessigung-fuer-Lehrer-in-Baden-Wuerttemberg-rechtmaessig.news22198.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 22198 Dokument-Nr. 22198

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.