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Die Bewirtschaftung von außerhalb einer Gaststätte gelegenen Flächen in einer überbauten Einkaufspassage ist keine – rauchverbotsfreie – Außengastronomie im Sinne des Landesnichtraucherschutzgesetzes. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls, eine GmbH, betreibt eine
Die bewirtschaftete Fläche in der Einkaufspassage sei keine Außengastronomie und unterliege daher dem
Das
Der anderslautenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg zum Bayerischen Gesundheitsschutzgesetz sei nicht zu folgen, zumal die bayrische Regelung einen anderen Wortlaut habe und das Rauchen in „Innenräumen“ von u.a. Gaststätten verbiete. Die baden-württembergische Regelung des § 7 Abs. 1 LNRSchG sei hinreichend bestimmt und führe nicht zu unüberwindbaren Abgrenzungsproblemen. Auch mit Blick auf die Belüftungslamellen in der Dachkonstruktion könne die Bewirtschaftung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online
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Dokument-Nr. 12521
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