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Die Rücknahme der Einbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen – eines Mitglieds der so genannten "Sauerland-Gruppe" –, der wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland und Vorbereitung eines Explosionsverbrechens zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, war rechtmäßig. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Verwaltungsgericht Sigmaringen mit Urteil vom 20. Juli 2011 entschieden, dass die Stadt Ulm die
Auch der Verwaltungsgerichtshof geht davon aus, dass der Kläger ein gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft München anhängiges Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz arglistig verschwiegen habe. Die Obliegenheit zur Anzeige anhängiger Ermittlungs- und Strafverfahren solle den Staat von der Verpflichtung zur
Eine andere Entscheidung als die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.02.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online
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Dokument-Nr. 13009
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