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Ist eine Einbürgerung durch arglistige Täuschung erwirkt worden, erfolgt die Rücknahme dieser zu Recht. Dies hat das Verwaltungsgerichts Sigmaringen entschieden.
Im hier zugrunde liegenden Rechtsstreit wurde der Kläger bereits wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland und Vorbereitung eines Explosionsverbrechens zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt. Der ehemalige
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Das Gericht hat die
Der Kläger sei zu diesem Zeitpunkt bereits rechtskräftig wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in Tateinheit mit Vorbereitung eines Explosionsverbrechens zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt gewesen. Diese Straftat stehe einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.09.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Sigmaringen/ra-online
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Dokument-Nr. 12247
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