kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat entschieden, dass eine politische Partei keinen Anspruch auf die Erteilung einer Erlaubnis zum Aufstellen von großformatigen Wahlplakattafeln des Formats 18/1 in der Größe 3,56 m x 2,52 m im Bereich der Landeshauptstadt Saarbrücken während des diesjährigen Wahlkampfs hat.
Dem gerichtlichen Eilverfahren lag ein Antrag des CDU-Kreisverbands Saarbrücken-Stadt zugrunde, mit dem dieser begehrte, die Landeshauptstadt Saarbrücken zu verpflichten, ihm zu gestatten, großflächige Wahlplakattafeln an 64 Standorten im Stadtgebiet Saarbrücken in der Zeit vom 27.04.2009 bis zum 27.09.2009 aufzustellen.
In seiner Entscheidung hat das Gericht ausgeführt, dass wegen der Bedeutung von Wahlen für einen demokratischen Staat und der Bedeutung der Parteien für solche Wahlen jedenfalls im Regelfall ein Anspruch einer Partei auf Erteilung einer Erlaubnis zum Aufstellen von Wahlplakaten bestehe. Die Gemeinden bräuchten allerdings den Wünschen der Parteien auf
Es leuchte ein, dass derartige großflächige Wahlkampftafeln mit einer jeweiligen Fläche von rund 9 Quadratmetern im Vergleich zu den üblichen Wahlplakaten mit einer Fläche von 0,5 Quadratmeter bzw. von rund einem Quadratmeter wesentlich stärker für den Betrachter hervorträten und daher unabhängig von dem jeweiligen Standort das Stadtbild in wesentlich stärkerem Maße beeinträchtigten. Es müsse zudem in Betracht gezogen werden, dass die Wahlplakattafeln über mehrere Monate lang aufgestellt würden und die Landeshauptstadt aus Gründen der Gleichbehandlung nicht umhin käme, auch anderen Parteien das Aufstellen von großflächigen Wahlplakaten zu gestatten. In diesem Fall wäre das Stadtgebiet über mehrere Monate lang einem "Dauerwahlkampf im Großformat" ausgesetzt, bei dem gerade die für das Stadtbild bedeutsamen Grünflächen in erheblichem Maße durch großformatige Tafelwände verstellt wären. Es lasse sich auch nicht feststellen, dass aufgrund der Versagung der großflächigen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.04.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Saarlouis vom 17.04.2009
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-des-Saarlandes_10-L-24809_Gemeinde-darf-Wahl-Plakatwerbung-der-Parteien-einschraenken-Parteien-haben-jedoch-ein-Recht-auf-angemessene-und-wirksame-Wahlwerbemoeglichkeiten~N7727
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 7727
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.